Landgericht Aachen, 2019-06-27, 9 O 491/18

9 O 491/18Kantonsgericht27.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 491/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-27

Aktenzeichen: 9 O 491/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0627.9O491.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Entscheidung über die Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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