8 O 554/18•Landgericht Aachen, 2019-09-02, 8 O 554/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 8 O 554/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-02
Aktenzeichen: 8 O 554/18
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0902.8O554.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.723,80 € Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs B2 A1 Sportback (Fahrzeug-Ident-Nr. X) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 96 %, die Klägerin trägt diese zu 4 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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