Landgericht Aachen, 2019-09-12, 12 O 153/19

12 O 153/19Kantonsgericht12.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 153/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-12

Aktenzeichen: 12 O 153/19

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0912.12O153.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 670, 683 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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