12 O 153/19•Landgericht Aachen, 2019-09-12, 12 O 153/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 153/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-12
Aktenzeichen: 12 O 153/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0912.12O153.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 670, 683 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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