Landgericht Aachen, 2019-09-17, 8 O 80/19

8 O 80/19Kantonsgericht17.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 80/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-17

Aktenzeichen: 8 O 80/19

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0917.8O80.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.770,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.02.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges W3 mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer X.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 60 % und der Kläger zu 40 %. Die Kosten für die Anrufung des unzuständigen Gerichts trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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