61 KLs 4/19•Landgericht Aachen, 2019-09-25, 61 KLs 4/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 61 KLs 4/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-25
Aktenzeichen: 61 KLs 4/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0925.61KLS4.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Normen: § 244 StGB, 232 StGB, 232a StGB, 224 StGB, 223 StGB, 181a StGB, 177 StGB
Tenor
Der Angeklagte wird unter Freispruch im Übrigen wegen schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit ausbeuterischer und dirigistischer Zuhälterei und mit vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Zwangsprostitution in Tateinheit mit ausbeuterischer und dirigistischer Zuhälterei und mit vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Vergewaltigung in vier Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung sowie Diebstahls mit Waffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
9 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen NKl2 und NKl1.
Es wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 105.500,00 Euro gegen den Angeklagten angeordnet.
- §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 b), Abs. 3, 232 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 3 a.F., 232a Abs. 4 in Verbindung mit 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 224 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1, 181a Abs.1 Nr. 1, 177 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 a.F., 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Nr. 3 und Abs. 6 Satz 2 Nr. 1, 73c, 66, 53, 52 StGB -
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