60 KLs-806 Js 589/16-12/19•Landgericht Aachen, 2019-10-11, 60 KLs-806 Js 589/16-12/19
Landgericht Aachen, 2019-10-11, 60 KLs-806 Js 589/16-12/19
60 KLs-806 Js 589/16-12/19Kantonsgericht11.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 60 KLs-806 Js 589/16-12/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-11
Aktenzeichen: 60 KLs-806 Js 589/16-12/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:1011.60KLS806JS589.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. gr. Strafkammer
Tenor
1. Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung, gestellt durch den Verteidiger des Angeklagten mit Schriftsatz vom 05.02.2018, wird festgestellt, dass die Gewährung von Akteneinsicht an Frau Rechtsanwältin XXXX als Bevollmächtigte der Geschädigten XXX durch die Staatsanwaltschaft Aachen in dem Ermittlungsverfahren 806 Js 589/16 gemäß Verfügung vom 14.07.2017 bezogen auf die Ermittlungsakte sowie gemäß Verfügung vom 27.11.2017 bezogen auf die Zweitakte jeweils rechtswidrig war.
2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
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