9 S 12/19•Landgericht Aachen, 2019-11-04, 9 S 12/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 9 S 12/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-04
Aktenzeichen: 9 S 12/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:1104.9S12.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.08.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Monschau (1 C 101/19)
wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.597,83 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.