Landgericht Aachen, 2019-11-04, 9 S 12/19

9 S 12/19Kantonsgericht04.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 S 12/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-04

Aktenzeichen: 9 S 12/19

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:1104.9S12.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.08.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Monschau (1 C 101/19)

wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.597,83 EUR festgesetzt.

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