Landgericht Aachen, 2019-11-15, 8 O 70/19

8 O 70/19Kantonsgericht15.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 70/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-15

Aktenzeichen: 8 O 70/19

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:1115.8O70.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, binnen 30 Jahren Schadensersatz zu leisten soweit nachgewiesen ist, dass und in welcher Höhe der titulierte Anspruch aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts N vom 03.09.2003 – Az. ###, sowie aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts N vom 31.10.2003 – Az. ###, sowie aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts N vom 12.01.2004 – Az. ### und aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts N vom 16.02.2004 – Az. ### – realisierbar gewesen wäre.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.820,44 €, sowie weitere 1.706,94 € als außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten, jeweils nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22 % und der Beklagte zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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