Landgericht Aachen, 2019-12-20, 8 O 99/18

8 O 99/18Kantonsgericht20.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 99/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-20

Aktenzeichen: 8 O 99/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:1220.8O99.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 85.000 € sowie weitere 11.766,66 € jeweils nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) – 5) trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 34 % und die Beklagte zu 1) zu 66 %. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 81 % und die Beklagte zu 1) zu 19 %.

Das Urteil ist jeweils vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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