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69 KLs 15/19•Landgericht Aachen, 2020-04-02, 69 KLs 15/19
69 KLs 15/19Kantonsgericht02.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-02
Aktenzeichen: 69 KLs 15/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0402.69KLS15.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung in vier Fällen, davon in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
neun (9) Jahren
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
Soweit der Angeklagte verurteilt ist, trägt er die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen DZ., WG. und BT.. Soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, 2 Nr. 1, (Abs. 4), Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB, 223 Abs. 1, 52, 53, N11 StGB
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