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12 O 257/19•Landgericht Aachen, 2020-04-16, 12 O 257/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-16
Aktenzeichen: 12 O 257/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0416.12O257.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 839 BGB
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten
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