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8 O 350/20•Landgericht Aachen, 2021-02-04, 8 O 350/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-04
Aktenzeichen: 8 O 350/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0204.8O350.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klagepartei 42.100,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.08.2020 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des YY, FIN: XXX;
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des PKWs des Klägers, YY, FIN: XXX, in Annahmeverzug befinden.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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