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11 O 7/21•Landgericht Aachen, 2021-09-13, 11 O 7/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-13
Aktenzeichen: 11 O 7/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0913.11O7.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: BGB § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 3, § 814, § 242; BJagdG § 29 Abs. 1, § 11 Abs. 4, Abs. 6, § 35 S. 1
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.424,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2021 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites. Die Kosten der Streithilfe trägt jede Streithelferin selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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