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52 Ks 16/21•Landgericht Aachen, 2022-02-16, 52 Ks 16/21
52 Ks 16/21Kantonsgericht16.02.2022
Zur Reichweite des Aussageverweigerungsrechts (§55 StPO), wenn der Zeuge, der Mitglied einer Rockergruppierung (Bandidos) ist, zu Taten befragt werden soll, die mit Aktivitäten dieser Rockergruppierung im Zusammenhang stehen. (LG - Entscheidung rechtskräftig; OLG Köln v. 15.03.1022 - 9 Ws 91/22)
Entscheidungsdatum: 2022-02-16
Aktenzeichen: 52 Ks 16/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0216.52KS16.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Normen: StPO § 55
Zur Reichweite des Aussageverweigerungsrechts (§55 StPO), wenn der Zeuge, der Mitglied einer Rockergruppierung (Bandidos) ist, zu Taten befragt werden soll, die mit Aktivitäten dieser Rockergruppierung im Zusammenhang stehen. (LG - Entscheidung rechtskräftig; OLG Köln v. 15.03.1022 - 9 Ws 91/22)
Der Beschwerde des Zeugen RW gegen den Beschluss der Kammer vom 11.02.2022 wird nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Oberlandesgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
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