Landgericht Arnsberg, 1980-02-22, 1 O 162/78

1 O 162/78Kantonsgericht22.02.1980

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 1 O 162/78 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1980-02-22

Aktenzeichen: 1 O 162/78

ECLI: ECLI:DE:LGAR:1980:0222.1O162.78.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klageanträge zu 1) und 3) sind dem Grunde nach in Höhe von 80 % gerechtfertigt.

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,00 DM (i.W. achttausend Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 26.05.1978 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner alle sich aus dem Unfall vom 27.08.1075 ergebenden Zukunftsschäden in Höhe von 80 % zu ersetzen, vorbehaltlich des Anspruchsübergangs auf Dritte.

Der weitergehende Schmerzensgeldantrag sowie der weitergehende Feststellungsantrag werden abgewiesen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 9.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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