1 O 129/83•Landgericht Arnsberg, 1983-07-18, 1 O 129/83
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 129/83 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1983-07-18
Aktenzeichen: 1 O 129/83
ECLI: ECLI:DE:LGAR:1983:0718.1O129.83.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 2.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23.03.1983 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt zu 84 % der Kläger; zu 16 % tragen sie die Beklag-ten.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 2.600,-- DM und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung von 2.300,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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