Landgericht Arnsberg, 1983-07-18, 1 O 129/83

1 O 129/83Kantonsgericht18.07.1983

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 1 O 129/83 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1983-07-18

Aktenzeichen: 1 O 129/83

ECLI: ECLI:DE:LGAR:1983:0718.1O129.83.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 2.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23.03.1983 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt zu 84 % der Kläger; zu 16 % tragen sie die Beklag-ten.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 2.600,-- DM und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung von 2.300,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.