5 S 47/88•Landgericht Arnsberg, 1988-05-30, 5 S 47/88
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 S 47/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-05-30
Aktenzeichen: 5 S 47/88
ECLI: ECLI:DE:LGAR:1988:0530.5S47.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Menden vom
- Januar 1988 - 3 C 262/87 - abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 630,-- DM (in Worten: sechshundertdreißig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 09.05.87 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurück-gewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen der Kläger 87 % und die Beklag-ten als Gesamtschuldner 13 %.
Von den Kosten des Rechtsstreits II. Instanz tragen der Kläger 78 % und die Beklag-ten als Gesamtschuldner 22 %.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 ZPO abgesehen.
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