2 Ks 20 Js 777/88 (218/89)•Landgericht Arnsberg, 1989-11-02, 2 Ks 20 Js 777/88 (218/89)
Landgericht Arnsberg, 1989-11-02, 2 Ks 20 Js 777/88 (218/89)
2 Ks 20 Js 777/88 (218/89)Kantonsgericht02.11.1989
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Ks 20 Js 777/88 (218/89) — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-11-02
Aktenzeichen: 2 Ks 20 Js 777/88 (218/89)
ECLI: ECLI:DE:LGAR:1989:1102.2KS20JS777.88.218.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer als Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte ist des Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und schwerem Raub und eines weiteren Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und versuchter räuberischer Erpressung schuldig.
Er wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.
Die sichergestellte Pistole Kal. 7,65 mm und 8 Patronen werden eingezogen.
Dem Angeklagten wird unter Einziehung seines Führescheins die Fahrerlaubnis mit einer Sperre von 5 Jahren entzogen.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Aus- lagen der Nebenkläger.
-§§ 211, 239 I und III, 239 a I und III, 249, 250 I Nr. 1, 253, 255, 22, 52, 53, 54, 69, 69a, 74 StGB.
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