6 T 483/91•Landgericht Arnsberg, 1991-11-28, 6 T 483/91
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 483/91 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1991-11-28
Aktenzeichen: 6 T 483/91
ECLI: ECLI:DE:LGAR:1991:1128.6T483.91.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
werden die sofortigen Beschwerden der Beteiligten P1, P 2 und P3 gegen den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Brilon vom 26.09.1991 kostenpflichtig als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 530.000,-- DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.