6 T 508/92•Landgericht Arnsberg, 1992-12-04, 6 T 508/92
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 508/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-12-04
Aktenzeichen: 6 T 508/92
ECLI: ECLI:DE:LGAR:1992:1204.6T508.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
wird die sofortige Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Amtsgerichts Marsberg vom 11.11.1992 auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Wert: bis 3.000,-- DM.
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