Landgericht Arnsberg, 1993-01-28, 4 O 430/91

4 O 430/91Kantonsgericht28.01.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 4 O 430/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-28

Aktenzeichen: 4 O 430/91

ECLI: ECLI:DE:LGAR:1993:0128.4O430.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.950,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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