4 O 342/95•Landgericht Arnsberg, 1996-01-15, 4 O 342/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 4 O 342/95 — Teil-Versäumnis- und Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-01-15
Aktenzeichen: 4 O 342/95
ECLI: ECLI:DE:LGAR:1996:0115.4O342.95.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten zu 1, 2, 4 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 12.220 DM (i. B. zwölftausendzweihundertundzwanzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 21.11.1995, an die Klägerin A. B. 27.347,69 DM (siebenundzwanzigtausenddreihundertsiebenundvierzig 69/100 Deutsche Mark), sowie an die Klägerin A. B. ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 DM zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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