Landgericht Arnsberg, 1997-07-23, 2 O 23/97

2 O 23/97Kantonsgericht23.07.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 23/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-07-23

Aktenzeichen: 2 O 23/97

ECLI: ECLI:DE:LGAR:1997:0723.2O23.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 DM abwenden wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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