6 T 30/98•Landgericht Arnsberg, 1998-01-23, 6 T 30/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 30/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-01-23
Aktenzeichen: 6 T 30/98
ECLI: ECLI:DE:LGAR:1998:0123.6T30.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Wird die Beschwerde der Beteiligten vom 23.12.1997 gegen den Beschluss des Amtsgerichts B – Rechtspfleger – vom 18.12.1997 zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
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