2 T 1/99•Landgericht Arnsberg, 1999-05-25, 2 T 1/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 T 1/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-05-25
Aktenzeichen: 2 T 1/99
ECLI: ECLI:DE:LGAR:1999:0525.2T1.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird die Kostenberechnung der Beteiligten zu 1) vom 24.11.1998 in der Fassung der Rechnung vom 09.04.1999 aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
Wert: DM 1.310,80
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.