Landgericht Arnsberg, 1999-05-25, 2 T 1/99

2 T 1/99Kantonsgericht25.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 T 1/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-05-25

Aktenzeichen: 2 T 1/99

ECLI: ECLI:DE:LGAR:1999:0525.2T1.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird die Kostenberechnung der Beteiligten zu 1) vom 24.11.1998 in der Fassung der Rechnung vom 09.04.1999 aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

Wert: DM 1.310,80

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.