6 T 8/2000•Landgericht Arnsberg, 2000-01-14, 6 T 8/2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 8/2000 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-14
Aktenzeichen: 6 T 8/2000
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2000:0114.6T8.2000.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
wird auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 0 der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg - Rechtspfleger - vom 0 dahingehend abgeändert, dass der Antragstellerin im Rahmen der ihr bewilligten Prozeßkostenhilfe Rechtsanwalt C. in N. als Verfahrensbe-vollmächtigter beigeordnet wird.
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