Landgericht Arnsberg, 2000-01-14, 6 T 8/2000

6 T 8/2000Kantonsgericht14.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 T 8/2000 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-14

Aktenzeichen: 6 T 8/2000

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2000:0114.6T8.2000.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

wird auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 0 der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg - Rechtspfleger - vom 0 dahingehend abgeändert, dass der Antragstellerin im Rahmen der ihr bewilligten Prozeßkostenhilfe Rechtsanwalt C. in N. als Verfahrensbe-vollmächtigter beigeordnet wird.

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