Landgericht Arnsberg, 2000-03-16, 6 T 136/00

6 T 136/00Kantonsgericht16.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 T 136/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-03-16

Aktenzeichen: 6 T 136/00

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2000:0316.6T136.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 28.01.2000 gegen den

Beschluss des Amtsgerichts Warstein vom 01.10.1999 wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 DM

festgesetzt.

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