5 S 191/00•Landgericht Arnsberg, 2000-12-19, 5 S 191/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 S 191/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-19
Aktenzeichen: 5 S 191/00
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2000:1219.5S191.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird dass am 09.08.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Brilon teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Kläger als gemein-schaftliche Gläubiger 1.180,30 nebst 4 % seit dem 08.06.2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen:
-
die Kläger 70 % der Gerichtskosten, 70 % ihrer eigenen außer-gerichtlichen Auslagen, 40 % der außergerichtlichen Auslagen der Beklagten zu 1), ferner die außergerichtlichen des Beklag-ten zu 2);
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die Beklagte zu 1) 30 % der Gerichtskosten, 30 % der außerge-richtlichen Kosten der Kläger sowie 60 % ihrer eigenen außer-gerichtlichen Auslagen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 40 %, die Beklagte zu 1) 60 %.
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