6 T 212/02•Landgericht Arnsberg, 2002-06-12, 6 T 212/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 212/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-12
Aktenzeichen: 6 T 212/02
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2002:0612.6T212.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
wird auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin der Beschluss des Amtsge-richts Arnsberg vom 07. Mai 2002 aufgehoben.
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