1 O 32/02•Landgericht Arnsberg, 2002-07-05, 1 O 32/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 32/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-05
Aktenzeichen: 1 O 32/02
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2002:0705.1O32.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg
auf die mündliche Verhandlung vom 05.07.2002
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht , den Richter am Landgericht und den Richter
für R e c h t erkannt:
Es wird festgestellt, daß der Ausschluß des Kündigungsrechts für die Dauer von 30 Jahren in dem Gesellschaftsvertrag F, D, T, Dr. M vom 28.01.1989 unwirksam ist und die Gesellschaft mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt werden kann.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/10 und die Beklagten als Gesamt-schuldner zu 9/10.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages vorläufig vollstreckbar.
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