2 O 156/02•Landgericht Arnsberg, 2002-07-31, 2 O 156/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 156/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-31
Aktenzeichen: 2 O 156/02
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2002:0731.2O156.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.07.2002
durch den Richter am Landgericht als Einzelrichter
für R e c h t erkannt:
Das Versäumnisurteil vom 29.April 2002 wird aufrechterhalten.
Die gegen den Beklagten zu 2) gerichtete Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits einschließlich der dem Be-klagten zu 2) entstandenen Kosten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstrecken-den Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteils darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.
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