Landgericht Arnsberg, 2002-07-31, 2 O 156/02

2 O 156/02Kantonsgericht31.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 156/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-31

Aktenzeichen: 2 O 156/02

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2002:0731.2O156.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.07.2002

durch den Richter am Landgericht als Einzelrichter

für R e c h t erkannt:

Das Versäumnisurteil vom 29.April 2002 wird aufrechterhalten.

Die gegen den Beklagten zu 2) gerichtete Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits einschließlich der dem Be-klagten zu 2) entstandenen Kosten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstrecken-den Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteils darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.

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