Landgericht Arnsberg, 2003-07-25, 2 O 456/02

2 O 456/02Kantonsgericht25.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 456/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-25

Aktenzeichen: 2 O 456/02

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2003:0725.2O456.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02.07.2003

durch als Einzelrichter

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,- Euro abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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