Landgericht Arnsberg, 2003-09-29, 2 O 150/03

2 O 150/03Kantonsgericht29.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 150/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-29

Aktenzeichen: 2 O 150/03

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2003:0929.2O150.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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