2 T 20/04•Landgericht Arnsberg, 2004-12-07, 2 T 20/04
Landgericht Arnsberg, 2004-12-07, 2 T 20/04
2 T 20/04Kantonsgericht07.12.2004
Regest
1) Zum Geschäftswert bei Übertragung eines Sondervermögens "Krankenhaus" 2) Eine gemeinnützige GmbH kommt nicht in den Genuss einer Gebührenermäßigung, wenn sie nicht ausschließlich und unmittelbar mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 T 20/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-07
Aktenzeichen: 2 T 20/04
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2004:1207.2T20.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: §§ 39, 144, 156 KostO
Leitsätze
Zum Geschäftswert bei Übertragung eines Sondervermögens "Krankenhaus"
Eine gemeinnützige GmbH kommt nicht in den Genuss einer Gebührenermäßigung, wenn sie nicht ausschließlich und unmittelbar mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; gerichtliche und außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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