Landgericht Arnsberg, 2004-12-22, 4 O 313/04

4 O 313/04Kantonsgericht22.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 4 O 313/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-22

Aktenzeichen: 4 O 313/04

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2004:1222.4O313.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Be-klagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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