Landgericht Arnsberg, 2005-05-25, 8 O 253/04

8 O 253/04Kantonsgericht25.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 8 O 253/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-25

Aktenzeichen: 8 O 253/04

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2005:0525.8O253.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

wird die Schuldnerin zu einem Ordnungsgeld von 3.000 €, ersatzweise je 300,00 € einen Tag Ordnungshaft zu vollstrecken an dem Geschäftsführer ihrer Komplementärin verurteilt.

Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Geschäftswert

von 3.000 €.

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