8 O 253/04•Landgericht Arnsberg, 2005-05-25, 8 O 253/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 8 O 253/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-25
Aktenzeichen: 8 O 253/04
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2005:0525.8O253.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
wird die Schuldnerin zu einem Ordnungsgeld von 3.000 €, ersatzweise je 300,00 € einen Tag Ordnungshaft zu vollstrecken an dem Geschäftsführer ihrer Komplementärin verurteilt.
Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Geschäftswert
von 3.000 €.
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