8 O 81/05•Landgericht Arnsberg, 2005-07-07, 8 O 81/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 8 O 81/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-07
Aktenzeichen: 8 O 81/05
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2005:0707.8O81.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 459,40 EUR nebst Zinsen i. H. v. 8 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.03.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 13 % und die Beklagte 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils an-deren Partei durch Sicherheitsleistung i.H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jene vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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