1 O 656/03•Landgericht Arnsberg, 2005-07-15, 1 O 656/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 656/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-15
Aktenzeichen: 1 O 656/03
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2005:0715.1O656.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger zu 1.) 70.248,79 EUR Zug um Zug gegen Übertragung folgender im Depot zur Depotnummer befindlichen Wertpapiere
18 Aktien SAP AG (WKN 716463)
30 Aktien Siemens (WKN 723610)
45 Aktien EMC Corp (WKN 872526)
36 Aktien Sun Microsystems (WKN 871111)
65 Aktien Nortel Networks (WKN 929925)
55 Aktien Oracle (WKN 871460)
210 Anteile Deka Team Pharmatech (WKN 989094)
34 Deka Spezial Anteile (WKN 847466)
400 Aktien Dekaloc-Infology (WKN 988719)
und an die Klägerin zu 2.) 22.476,75 EUR Zug um Zug gegen Übertragung der im Depot zur Depotnummer befindlichen Wertpapiere
100 Aktien Intel Corp. (WKN 855681)
50 Aktien Aegon (WKN 858185)
250 Aktien H & M (WKN 872318)
100 Aktien Nokia (WKN 870737)
70 Aktien Cisco (WKN 878841)
jeweils nebst 5% Zinsen p.a. über dem Basiszinssatz der EZB ab 15.09.2000 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß sich die Beklagten hinsichtlich der Rücknahme vorgenannten Wertpapiere im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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