Landgericht Arnsberg, 2005-11-07, 8 O 106/05

8 O 106/05Kantonsgericht07.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 8 O 106/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-07

Aktenzeichen: 8 O 106/05

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2005:1107.8O106.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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