3 T 40/06•Landgericht Arnsberg, 2006-10-02, 3 T 40/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 T 40/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-02
Aktenzeichen: 3 T 40/06
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2006:1002.3T40.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 13.09.2006 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 27.07.2006 (Az: 4 C 841/05) wird der Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 27.07.2006 aufgehoben und dem Kläger Rechtsanwalt C. O. als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsmittelverfahrens werden nicht erstattet.
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