4 O 9/02•Landgericht Arnsberg, 2006-10-19, 4 O 9/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 4 O 9/02 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-19
Aktenzeichen: 4 O 9/02
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2006:1019.4O9.02.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg aufgrund der mündlichen Verhand-lung vom 19.10.2006
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 45.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.01.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 40 % und die Beklagte 60 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.