Landgericht Arnsberg, 2006-11-21, 5 S 82/05

5 S 82/05Kantonsgericht21.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 S 82/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-21

Aktenzeichen: 5 S 82/05

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2006:1121.5S82.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. Mai 2005 verkündete Urteil des Amts-gerichts Brilon – 8 C 7/05 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 580,72 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 16. Nov. 2004 zu zahlen.

Im übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 87 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 13 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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