Landgericht Arnsberg, 2007-02-23, 6 T 382/06

6 T 382/06Kantonsgericht23.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 T 382/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-23

Aktenzeichen: 6 T 382/06

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2007:0223.6T382.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

wird auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) der Beschluss des Amts-gerichts Arnsberg vom 12. Mai 2006 abgeändert.

Der Antrag des Beteiligten zu 1), ihm Restschuldbefreiung zu gewähren, wird zu-rückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Wert: 4.000,00 €.

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