Landgericht Arnsberg, 2007-08-06, 8 O 109/07

8 O 109/07Kantonsgericht06.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 8 O 109/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-06

Aktenzeichen: 8 O 109/07

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2007:0806.8O109.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

hat die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 06.08.2007

durch als Vorsitzenden

für R e c h t erkannt:

Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Wettbewerb handelnd kostenlose Arztgespräche, insbesondere in Möbelhäusern anzubieten und/oder Arztgespräche außerhalb des Krankenhauses im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen anzubie-ten, wenn dies geschieht wie mit der Werbung Anlage 1 zur Antragsschrift "Werler Gesundheits-Aktionstage 2007" wie folgt:

Für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Unterlas-sungsgebot gemäß Ziffer 1. wird der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld in Hö-he von bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft am Geschäftsführer der Ver-fügungsbeklagten zu vollziehen ist.

Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Auf den Abdruck wird verzichtet.

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