Landgericht Arnsberg, 2007-10-12, 2 O 380/07

2 O 380/07Kantonsgericht12.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 380/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-12

Aktenzeichen: 2 O 380/07

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2007:1012.2O380.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Antragsgegner durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 20% abzuwenden, sofern nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.