8 O 134/07•Landgericht Arnsberg, 2007-10-19, 8 O 134/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 8 O 134/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-19
Aktenzeichen: 8 O 134/07
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2007:1019.8O134.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
hat die Kammer für Handelssachen
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19.10.2007
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht als Vorsitzenden, Handelsrichter als Beisitzer, Handelsrichter als Beisitzer,
für R e c h t erkannt:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 10.09.2007 wird zurückge-wiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Verfügungsklägern auferlegt.
Das Urteil ist vollständig vollstreckbar.
Die Verfügunskläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.