1 O 467/07•Landgericht Arnsberg, 2008-03-04, 1 O 467/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 467/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-04
Aktenzeichen: 1 O 467/07
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:0304.1O467.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat das Landgericht - 1. Zivilkammer - Arnsberg
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 04.03.2008
für Recht erkannt:
Der Beklagte H1 wird verurteilt, den ursprünglichen Zustand des Grundstücks in C-G, G, Flur 3, Flurstück 25 wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn das Grundstück nicht mit Stoffen beaufschlagt worden wäre, die mit perfluorierten organischen Tensiden (PFT) verunreinigt waren.
Die Klägerinnen tragen die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1). Der Beklagte zu 2) trägt 2/3 der den Klägerinnen entstandenen außergerichtlichen Kosten.
Im Übrigen findet eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht statt.
Von den Gerichtskosten tragen jede Klägerin und der Beklagte zu 2) jeweils 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Kostenentscheidung aber nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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