1 O 219/08•Landgericht Arnsberg, 2008-11-18, 1 O 219/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 219/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-18
Aktenzeichen: 1 O 219/08
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:1118.1O219.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die
Streitverkündung entstandenen Kosten, die der Streitverkündeten auferlegt
werden.
- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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