Landgericht Arnsberg, 2008-11-18, 1 O 219/08

1 O 219/08Kantonsgericht18.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 1 O 219/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-18

Aktenzeichen: 1 O 219/08

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:1118.1O219.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die

Streitverkündung entstandenen Kosten, die der Streitverkündeten auferlegt

werden.

  1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.