5 S 70/08•Landgericht Arnsberg, 2008-12-02, 5 S 70/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 S 70/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-02
Aktenzeichen: 5 S 70/08
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:1202.5S70.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat das Landgericht Arnsberg - 5. Zivilkammer -
auf die mündliche Verhandlung vom 02.12.2008
durch die
für Recht er¬kannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des AG Werl vom 18.06.2008 (4 C 735/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 784,61 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2007 sowie EUR 120,67 vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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