Landgericht Arnsberg, 2008-12-04, 4 O 233/07

4 O 233/07Kantonsgericht04.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 4 O 233/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-04

Aktenzeichen: 4 O 233/07

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2008:1204.4O233.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Vollstreckung durch das beklagte Land gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht zuvor das beklagte Land Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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